Ein Hinweisgeberportal Mecklenburg-Vorpommern, mit dem Sie Ihre Pflicht gesetzeskonform erfüllen.
Simple Einrichtung. Keine IT notwendig.
Geringer Aufwand. Dauerhafte Lösung.
Fairer und attraktiver Preis.
Anonymität ist sichergestellt, von der Meldung bis zur Rückkommunikation.
Sie positionieren sich als fortschrittliches, transparentes Unternehmen.
Die Nutzung von schriftlichen (digitale) Meldungen verhindert Rückschlüsse aufgrund ihrer Stimme.
Das ihr Hinweis die Unternehmensleitung anonym erreicht, ist garantiert.
Unternehmen ist verboten, Repressalien gegenüber dem Hinweisgeber ausüben.
Ein Hinweisgebersystem, mit dem Sie Ihre Pflicht gesetzeskonform erfüllen.
Simple Einrichtung. Keine IT notwendig.
Geringer Aufwand. Dauerhafte Lösung.
Fairer und attraktiver Preis.
Anonymität ist sichergestellt, von der Meldung bis zur Rückkommunikation.
Sie zeigen sich als fortschrittliche, moderne Kommune bzw. Institution.
Benutzerfreundliches Onlineportal für anonymes Hinweisgeben.
Deutsches Rechenzentrum und Made in Germany. Sichere Datenverarbeitung im Hinweisgeberportal Mecklenburg-Vorpommern.
Das Hinweisgeberportal ist direkt startklar: Wir richten ein, Sie legen los.
Vorselektion der eingehenden Hinweise durch erfahrene Sachbearbeiter. Sowie Fallmanagement-System inkl. Reporting.
Fairer und attraktiver Preis des Hinweisgeberportal, welcher sich flexibel nach Ihrer Mitarbeiteranzahl richtet.
Aktuell ist unser Hinweisgeberportal in deutsch, englisch, russisch, ungarisch, polnisch, tschechisch verfügbar.
Individuelles CI für Ihr Hinweisgeberportal zu Ihrer Firma passend.
Sie können anonym mit Hinweisgebern kommunizieren. Verschlüsselte Kommunikation zwischen Hinweisgeber und Sachbearbeiter.
Das Hinweisgeberportal für Mecklenburg-Vorpommern bietet individuell anpassbare Texte und Fragebögen.
Die Preise unseres Hinweisgeberportal richten sich flexibel auf die Anzahl Ihrer Mitarbeiter. Benutzen Sie unseren Preiskalkulator um Ihren individuellen Preis zu berechnen.
Demo
Hinweisgeberportal
Sie haben vermutlich vom Wirecard Skandal gehört. Eine Firma namens Wirecard, in der rechtlich unlautere Dinger gedreht wurden. Doch fast alle Beteiligten haben weggeschaut, geschwiegen und geduldet. Eventuell haben Beteiligten auch Missstände anzeigen wollen. Doch sie hatten keine gesetzlich vorgeschriebene, in jeder Firma vorhandene Einrichtung zur Hand, bei der sie einerseits ihre Informationen qualifiziert weitergeben konnten. Andererseits jedoch auch nicht befürchten mussten, aufgrund der Weitergabe Repressalien zu erleiden. Somit unterblieb die Anzeige.Ein Hinweisgebersystem löst genau dieses Problem und stellt ein verlässliches und sicheres System zur Verfügung, um gefahrlos hinweisen zu können. Hinweise werden dort qualifiziert eingegeben und weiterbearbeitet.
Unternehmen ab 250 Mitarbeitern müssen bereits seit Ende 2021 ein solches System haben.
Unternehmen ab 50 Mitarbeitern müssen in 2023 ein Hinweisgebersystem einrichten, da sie dessen Existenz ab Ende 2023 nachweisen müssen.
Auch Einrichtungen des öffentlichen Sektors und Behörden sowie Gemeinden ab 10.000 Einwohnern müssen ab spätestens Ende 2023 sichere interne Meldekanäle für Hinweisgeber bereitstellen.
Es setzt die Hemmschwelle herab für Hinweise, die zu Verbesserungen in Organisation führen (für alle Arbeitnehmer*innen).
Es stellt zum ersten Mal die Möglichkeit bereit, dass das Unternehmen den Hinweis SELBST erhält. Entweder um sich durch Eigenanzeige in eine bessere strafrechtliche Position zu bringen oder um die Angelegenheit ohne staatlichen Druck von außen in einen rechtskonformen Rahmen zu bringen. Somit erhält das Unternehmen die Möglichkeit, seine „Arbeitgebermarke“ zu verbessern.
Die Antwort hierzu findet man unter der Frage „Welches Problem löst ein Hinweisgebersystem?“
Ihren Mitarbeitern wird die Meldestelle, also das Hinweisgeberportal, bekanntgegeben.
Der Hinweisgeber (Whistleblower) gibt seinen Hinweis über das anonyme Hinweisgeberportal ab
Die Meldestelle führt eine Eingangsprüfung durch und leitet den Hinweis an die Ansprechpartner im Unternehmen weiter.
Die Ansprechpartner verteilen die Hinweise an die für den jeweiligen Prozess Verantwortlichen.
Der Prozessverantwortliche, leitet die notwendigen Maßnahmen zur Abstellung des Verstoßes ein.
Nach Abschluss der Bearbeitung wird der Hinweis durch die Meldestelle gesetzeskonform archiviert und der Hinweisgeber über den Sachstand informiert.
Ein Hinweisgeber ist eine natürliche Person, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt hat und diese an die nach diesem Gesetz vorgesehenen Meldestellen meldet oder offenlegt.